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   BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23   

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https://dejure.org/2023,7647
BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23 (https://dejure.org/2023,7647)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2023 - 1 BvR 221/23 (https://dejure.org/2023,7647)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2023 - 1 BvR 221/23 (https://dejure.org/2023,7647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits beeinträchtigtem Kindeswohl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits eingetretenen Beeinträchtigung des Kindeswohls - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die mit einer Fremdunterbringung einhergehende vorläufige Entziehung weiter Teile des Sorgerechts für drei Kinder wegen Kindeswohlgefährdung; Räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen als stärkster Eingriff in das ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits eingetretenen Beeinträchtigung des Kindeswohls - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die mit einer Fremdunterbringung einhergehende vorläufige Entziehung weiter Teile des Sorgerechts für drei Kinder wegen Kindeswohlgefährdung; Räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen als stärkster Eingriff in das ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits eingetretenen Beeinträchtigung des Kindeswohls - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechtsentzug - bei bereits beeinträchtigtem Kindeswohl

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug im Verfahren auf einstweilige Anordnung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Sorgerechtsentzug im Verfahren auf einstweilige Anordnung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122, ; 136, 382 ; stRspr).

    Die Verfassungsbeschwerde zeigt nicht auf, dass diese Feststellungen und die darauf aufbauende Würdigung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht auf deutlichen Fehlern beruhen (vgl. zum Maßstab BVerfGE 136, 382 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).

    Diese Anforderungen nimmt § 49 Abs. 1 FamFG fachrechtlich auf (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, Rn. 19 und vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 f. jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    a) Eine - hier erfolgte und durch die angegriffene Entscheidung aufrechterhaltene - räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf (vgl. nur BVerfGE 60, 79, ; stRspr).

    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122, ; 136, 382 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).

    Das Familiengericht hat in seinem Beschluss vom 11. Juli 2022, auf den sich das Oberlandesgericht ausdrücklich bezieht, auch eine für das einstweilige Anordnungsverfahren noch hinreichende Konkretisierung der bereits bestehenden Schädigungen der Kinder (zu den Anforderungen insoweit BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 und vom 26. April 2022 - 1 BvR 674/22 -, Rn. 22) vorgenommen.

  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Diese Anforderungen nimmt § 49 Abs. 1 FamFG fachrechtlich auf (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, Rn. 19 und vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Soweit der Beschwerdeführer den Beschluss vom 20. Dezember 2022 beanstandet, führt er nicht in einer den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise (dazu BVerfGE 140, 220 ; 149, 346 ) aus, dadurch in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein zu können.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    b) Um dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Rechnung zu tragen und um der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung zu wachen, gerecht zu werden, müssen Sorgerechtsverfahren so gestaltet werden, dass sie geeignet sind, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122, ; 136, 382 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Ein Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der Sachverständigen bedarf allerdings eingehender Begründung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 20 und vom 6. September 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
    Insbesondere ist es regelmäßig nicht möglich, noch vor der Entscheidung ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

  • BVerfG, 06.09.2021 - 1 BvR 1750/21

    Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen in einer Sorgerechtssache bei

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

  • BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

    aa) Eine solche nachhaltige Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2023 - 1 BvR 221/23 -, Rn. 10; stRspr).
  • BVerfG, 28.08.2023 - 1 BvR 1088/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen

    Feststellungen zu einer konkreten Kindeswohlgefährdung, wie sie für einen mit der Trennung von Eltern von ihrem Kind verbundenen Sorgerechtsentzug auf der Grundlage von §§ 1666, 1666a BGB erforderlich sind (dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2023 - 1 BvR 221/23 -, Rn. 10 m.w.N.), musste das Oberlandesgericht gerade nicht treffen.
  • OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19

    Adoptionsverfahren bei verschwiegener Verurteilung des Pflegevaters wegen

    Eine nachhaltige Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes liegt vor, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2023, Az. 1 BvR 221/23 - Rdnr. 10 bei juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit;

    Insoweit stellt eine räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 7.3.2023 - 1 BvR 221/23 -, juris Rn. 10).
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